Behinderte Menschen mit einer gerichtlich bestellten Vollbetreuung dürfen sich nach einer BVerfG-Entscheidung zukünftig an Wahlen beteiligen. Konnte in Hamburg kurzfristig gewährleistet werden, dass möglichst viele Personen in Vollbetreuung an den EU-Wahlen am 26. Mai 2019 teilnehmen?
Kleine Anfrage
Eingereicht von: Hans Harald Andreas Feineis, AfD
Beantwortet von: Senat
Veröffentlicht am 07.05.2019
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