Behinderte Menschen mit einer gerichtlich bestellten Vollbetreuung dürfen sich nach einer BVerfG-Entscheidung zukünftig an Wahlen beteiligen. Konnte in Hamburg kurzfristig gewährleistet werden, dass möglichst viele Personen in Vollbetreuung an den EU-Wahlen am 26. Mai 2019 teilnehmen?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, AfD
Hans Harald Andreas FeineisBeantwortet von:Senat
Veröffentlicht am 07.05.2019
PDF herunterladen
2 Seiten
— als Text