Anordnung der Innenbehörde, dass hinsichtlich der durch „Erlaubnis“ der Bundeskanzlerin aus Ungarn angereisten Flüchtlinge durch die Polizei keine Ermittlungen im Sinne des § 95 Absatz 1 Nummer 3 AufenthG einzuleiten seien
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, AfD
Dr. Bernd Baumann, Dirk Nockemann, Dr. Alexander WolfBeantwortet von:Senat
Veröffentlicht am 01.10.2015
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