Für Beschäftigte im Angestelltenverhältnis der Freien und Hansestadt Hamburg gilt zum einen der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVL) sowie für Beschäftigte im Beamtenverhältnis das Hamburgische Besoldungsgesetz (2)
Kleine Anfrage
Eingereicht von: Inge Hannemann, Die Linke
Beantwortet von: Senat
Veröffentlicht am 17.04.2015
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