Für Beschäftigte im Angestelltenverhältnis der Freien und Hansestadt Hamburg gilt zum einen der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVL) sowie für Beschäftigte im Beamtenverhältnis das Hamburgische Besoldungsgesetz (2)
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Die Linke
Inge HannemannBeantwortet von:Senat
Veröffentlicht am 17.04.2015
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