Beschränkte Gesetzgebungskompetenz der Länder für die Eingliederungshilfen, Hilfen zur Erziehung und alle übrigen sozialen Leistungen in der Finanzierungsverantwortung durch die Freie und Hansestadt Hamburg
Kleine Anfrage
Eingereicht von: Daniel Oetzel, FDP
Beantwortet von: Senat
Veröffentlicht am 23.06.2016
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