Einhaltung des Beutelsbacher Konsenses bei der Durchführung von schulischen Veranstaltungen durch die und an Dienststellen der Bundeswehr
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Die Linke
Simone OldenburgBeantwortet von:Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Veröffentlicht am 27.07.2018
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