Durchführung von Blutentnahmen nach § 81a Absatz 2 Strafprozessordnung
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, BMV
Dr. Matthias MantheiBeantwortet von:Ministerium für Inneres und Europa
Veröffentlicht am 12.09.2018
PDF herunterladen
3 Seiten
— als Text