Paragraph 44 der Kommunalverfassung in Mecklenburg-Vorpommern (§ 44 KV M-V) unter Bedingung der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen
Kleine Anfrage
Eingereicht von: Jens-Holger Schneider, AfD
Beantwortet von: Ministerium für Inneres und Europa
Veröffentlicht am 20.12.2018
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