Nutzung des Gefechtsübungszentrums Heer (GefÜbZH) in der Altmark durch die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, fraktionslos
Holger ArppeBeantwortet von:Ministerium für Inneres und Europa
Veröffentlicht am 27.03.2019
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