Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose nach § 22 Absatz 4 Satz 1 des Mindestlohngesetzes
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Die Linke
Helmut HolterBeantwortet von:Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Veröffentlicht am 11.08.2017
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