Regelungen zum vorzeitigen Grunderwerb vor dem Hintergrund des Baus z. B. der Küstenautobahn
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, CDU
Astrid VockertBeantwortet von:Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Veröffentlicht am 07.08.2014
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