Geschwindigkeitsreduzierungen in Wolfenbüttel: „keine Auffälligkeiten im Unfallgeschehen“, „kein Handlungsbedarf“, „keine Notwendigkeit“ - muss erst etwas passieren?
Kleine Anfrage
Frank Oesterhelweg, Björn FörsterlingBeantwortet von:Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Veröffentlicht am 22.09.2014
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