Inwieweit greift eine östliche Ortsumgehung von Melbeck im Zuge eines 2+1-Ausbaus der B 4 in Schutzgebiete und Infrastruktur der Gemeinde ein?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, CDU
Jörg HillmerBeantwortet von:Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Veröffentlicht am 17.10.2014
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