Ist die Aussage „keine Wiedervernässung landwirtschaftlicher Flächen ohne Zustimmung der Eigentümer“ eine reine Worthülse?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, CDU
Axel MiesnerBeantwortet von:Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Veröffentlicht am 02.02.2015
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