Zwischen Kopftuchurteil und „Idschaza“ - Welche Voraussetzungen gelten für Lehrkräfte im islamischen Religionsunterricht in Niedersachsen?
Kleine Anfrage
Eingereicht von: Björn Thümler, Kai Seefried, CDU
Beantwortet von: Niedersächsisches Kultusministerium
Veröffentlicht am 05.06.2015
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