Zwischen Kopftuchurteil und „Idschaza“ - Welche Voraussetzungen gelten für Lehrkräfte im islamischen Religionsunterricht in Niedersachsen?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, CDU
Björn Thümler, Kai SeefriedBeantwortet von:Niedersächsisches Kultusministerium
Veröffentlicht am 05.06.2015
PDF herunterladen
4 Seiten
— als Text
— Quelle