„Schulmilch“-Beihilfe: Kein Kostenausgleich bei der Lieferung von Kleinstmengen?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, CDU
Axel MiesnerBeantwortet von:Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Veröffentlicht am 27.05.2016
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