Gab es bei Windkraftprojekten in Niedersachsen Ausnahmen vom Tötungsverbot im Sinne von §§ 44 und 45 des Bundesnaturschutzgesetzes?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, FDP
Dr. Gero Hocker, Jörg BodeBeantwortet von:Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Veröffentlicht am 07.04.2017
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