Nimmt der NABU mit Billigung des MU hoheitliche Befugnisse in Anspruch?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, CDU
Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Frank OesterhelwegBeantwortet von:Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Veröffentlicht am 19.04.2017
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