Wie beurteilt die Landesregierung den Sicherheitsgewinn durch die nur in Deutschland vorgeschriebene Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG)?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, FDP
Dr. Stefan BirknerBeantwortet von:Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Veröffentlicht am 04.06.2018
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