Sind die Vorgaben in der bundeseinheitlichen Polizeidienstvorschrift "Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit" (PDV 300) und deren Umsetzungspraxis diskriminierend?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, FDP
Sylvia Bruns, Jan-Christoph Oetjen, Susanne Victoria Schütz, Björn FörsterlingBeantwortet von:Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Veröffentlicht am 06.02.2019
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