Auf welcher Rechtsgrundlage will die Landesregierung die Stickoxidbelastung neu berechnen?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Bündnis 90/Die Grünen
Belit Onay, Imke BylBeantwortet von:Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Veröffentlicht am 28.08.2019
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