Welche Folgerungen zieht die Landesregierung aus den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts zur Nichtbewertung von Rechtschreibleistungen?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Piraten
Monika Pieper, Michele MarschingBeantwortet von:Ministerium für Schule und Weiterbildung
Veröffentlicht am 28.10.2015
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