Kostenerstattung für den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtungen im Rahmen der Amtshilfe gegenüber dem Land NRW - Wann ist mit einer vollständigen Erstattung der tatsächlichen Kosten zu rechnen?
Kleine Anfrage
Eingereicht von: Jens-Peter Nettekoven, CDU
Beantwortet von: Ministerium für Inneres und Kommunales
Veröffentlicht am 09.11.2015
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