Umsetzung von Baumaßnahmen in Liegenschaften der Bundeswehr in Nordrhein-Westfalen durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW)
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, CDU
Jens-Peter NettekovenBeantwortet von:Finanzministerium
Veröffentlicht am 20.11.2015
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