"Beleidigende Gegenstände" im Sinne des neuen Abschiebungshaftvollzugsgesetzes - ein undefinierbarer Rechtsbegriff?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, CDU
Peter Biesenbach, Andre KuperBeantwortet von:Ministerium für Inneres und Kommunales
Veröffentlicht am 18.01.2016
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