Warum kann die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen bei besonderen Terrorlagen von Freitags 13 Uhr bis Montags 9 Uhr nur eingeschränkt gewährleistet werden?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, CDU
Robert SteinBeantwortet von:Ministerium für Inneres und Kommunales
Veröffentlicht am 03.04.2017
PDF herunterladen
2 Seiten
— als Text
— Quelle