"Gefährliche bzw. verrufene Orte" gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW in Nordrhein-Westfalen
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, CDU
Peter BiesenbachBeantwortet von:Ministerium für Inneres und Kommunales
Veröffentlicht am 12.04.2017
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