Höhe des Bergwerkseigentums als sog. altes Recht im Rheinischen Revier
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Piraten
Kai SchmalenbachBeantwortet von:Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk
Veröffentlicht am 13.02.2013
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