Lässt die Landesregierung das Baurecht für Ortsumgehung Nörvenich-Frauwüllesheim (L 264n) verfallen?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, CDU
Josef WirtzBeantwortet von:Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
Veröffentlicht am 06.03.2013
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