Wie hoch sind die nicht erstatteten Kosten, die in nordrhein-westfälischen Krankenhäusern für die Notfallversorgung von Patientinnen und Patienten aufgebracht werden müssen?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, CDU
Peter PreußBeantwortet von:Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter
Veröffentlicht am 18.04.2013
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