Verwaltungsgerichte besiegeln das vorläufige "Aus" für den "Internetpranger" – welche Konsequenzen zieht die Landesregierung für die Hygiene-Ampel in NRW?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, FDP
Kai Abruszat, Henning HöneBeantwortet von:Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Veröffentlicht am 14.05.2013
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