Abnahme der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO oder gemäß § 807 ZPO durch einen Vollziehungsbeamten der Justiz für Geldforderungen der Justiz
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, CDU
Jens KamiethBeantwortet von:Justizministerium
Veröffentlicht am 10.06.2013
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