Wird in Nordrhein-Westfalen das in der Strafprozessordnung (StPO) vorgesehene beschleunigte Verfahren in dem gebotenen Maße angewandt?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, CDU
Peter BiesenbachBeantwortet von:Justizministerium
Veröffentlicht am 12.06.2013
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