Strafgefangene in Nordrhein-Westfalen zahlen keine Rundfunkgebühren
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, CDU
Jens KamiethBeantwortet von:Justizministerium
Veröffentlicht am 16.07.2013
PDF herunterladen
2 Seiten
— als Text
— Quelle