Wie ist der Polizeieinsatz in Zusammenhang mit psychisch erkrankten Menschen und die Zusammenarbeit mit WTG-Behörden in Nordrhein-Westfalen geregelt?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, CDU
Kirstin KorteBeantwortet von:Ministerium für Inneres und Kommunales
Veröffentlicht am 02.01.2014
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