Auf welchen Grundlagen und in welchem Verfahren wählt die Landesregierung die Bewerber Nordrhein-Westfalens für das bundesweite bzw. für das internationale Verzeichnis "immaterielles Kulturerbe" aus?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, FDP
Ingola Stefanie SchmitzBeantwortet von:Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
Veröffentlicht am 10.01.2014
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