Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohngebieten in Ostwestfalen-Lippe - macht die Landesregierung jetzt von einer neuen rechtlichen Möglichkeit Gebrauch?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, FDP
Kai Abruszat, Henning HöneBeantwortet von:Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
Veröffentlicht am 21.08.2014
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