Am 1. August 2014 ist das "Erste Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz)" in Kraft getreten: Welche Schulen sind jeweils in den nordrhein-westfälischen Kommunen als "Schulen gemeinsamen Lernens" und als "Schwerpunktschulen" festgelegt worden?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, FDP
Yvonne GebauerBeantwortet von:Ministerium für Schule und Weiterbildung
Veröffentlicht am 08.09.2014
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