Dem Verwaltungsgericht Köln widersprechende Rechtsauffassung des MIK zu Einsprüchen bei "knappen als atypisch empfundenen Wahlergebnissen"
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, CDU
Serap Güler, Christian MöbiusBeantwortet von:Ministerium für Inneres und Kommunales
Veröffentlicht am 13.07.2015
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