Warum hält die Landesregierung kartell- und wettbewerbsrechtliche Bedenken des Präsidenten des Bundeskartellamtes beim Abfallwirtschaftsplan für vernachlässigbar?
Kleine Anfrage
Eingereicht von: Henning Höne, FDP
Beantwortet von: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Veröffentlicht am 06.10.2015
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