Werden Flüchtlingspaten in NRW für die Übernahme von Bürgschaften für Bürgerkriegsflüchtlinge im Nachhinein durch die Behörden bestraft und in ihrer Existenz bedroht?
Kleine Anfrage
Eingereicht von: Christian Dahm, Dr. Dennis Maelzer, SPD
Beantwortet von: MKFFI
Veröffentlicht am 17.11.2017
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