Werden Flüchtlingspaten in NRW für die Übernahme von Bürgschaften für Bürgerkriegsflüchtlinge im Nachhinein durch die Behörden bestraft und in ihrer Existenz bedroht?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, SPD
Christian Dahm, Dr. Dennis MaelzerBeantwortet von:MKFFI
Veröffentlicht am 17.11.2017
PDF herunterladen
2 Seiten
— als Text
— Quelle