Warum weigert sich die Landesregierung ausweislich der Drucksache 17/5143 als Oberste Landesbehörde durch einfaches Nachfragen bei der Bezirksregierung Köln als Mittlere Landesbehörde die Fragen von Landtagsabgeordneten ordentlich gemäß Art. 30 Abs. 2 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beantworten?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Bündnis 90/Die Grünen
Horst BeckerBeantwortet von:MSB
Veröffentlicht am 21.03.2019
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