Müssen Wohnbauvorhaben ohne Stellplätze dann genehmigt werden, wenn die Genehmigung ansonsten ausschließlich aus dem Grund fehlender Stellplätze versagt würde?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Bündnis 90/Die Grünen
Horst BeckerBeantwortet von:MHKBG
Veröffentlicht am 25.04.2019
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