Aus welchem Grund werden in der Landesfinanzverwaltung NRW Abwesenheiten von Beamtinnen und Beamten aufgrund einer beihilferechtlich genehmigten stationären REHA-Maßnahme als krankheitsbedingte Fehlzeit behandelt?
Kleine Anfrage
Eingereicht von: Prof. Dr. Karsten Rudolph, SPD
Beantwortet von: Finanzministerium
Veröffentlicht am 19.07.2019
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