Einsatz von Notärzten an rheinland-pfälzischen Krankenhäusern nach der aktuellen Rechtsprechung zur Scheinselbstständigkeit von Honorar-Notärzten
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, CDU
Dr. Peter Enders, Hedi ThelenBeantwortet von:Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
Veröffentlicht am 26.10.2016
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