Ausbildung zum Werksfeuerwehrmann nach dem Berufsbildungsgesetz (BBIG) im Verhältnis zu § 3 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung über die Werksfeuerwehren des Landes Sachsen-Anhalt (WerkFw-VO)
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, SPD
Rüdiger ErbenBeantwortet von:Ministerium für Inneres und Sport
Veröffentlicht am 17.03.2015
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