Mitwirkungsverbot im Gemeinderat und im Ortschaftsrat wegen Befangenheit (§ 33 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz - KVG) - Kommunalaufsicht über die Stadt Lützen (Burgenlandkreis)
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, SPD
Rüdiger ErbenBeantwortet von:Ministerium für Inneres und Sport
Veröffentlicht am 23.07.2015
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