Mitwirkungsverbot im Gemeinderat und im Ortschaftsrat wegen Befangenheit (§ 33 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz - KVG) - Kommunalaufsicht über die Stadt Lützen (Burgenlandkreis) (III)
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, SPD
Rüdiger ErbenBeantwortet von:Ministerium für Inneres und Sport
Veröffentlicht am 17.12.2015
PDF herunterladen
2 Seiten
— als Text
— Quelle
Diese Anfrage scheint Teil einer Serie zu sein. Nach weiteren Anfragen in dieser Serie suchen.