Berücksichtigung von Verpflegungs- und Bekleidungsgeldzahlungen als Entgelte nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) durch das Land Sachsen-Anhalt als Sonderversorgungsträger
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, SPD
Rüdiger ErbenBeantwortet von:Ministerium für Inneres und Sport
Veröffentlicht am 18.10.2017
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