Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmassevon 7,5 t der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes (III)
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, SPD
Jürgen Barth, Rüdiger ErbenBeantwortet von:Ministerium für Inneres und Sport
Veröffentlicht am 11.01.2018
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