Anerkennung der Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Bürgermeister und Stadträte als zweckgebundene Einnahmen nach § 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Die Linke
Christina BuchheimBeantwortet von:Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration
Veröffentlicht am 30.01.2018
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